LIZENZVEREINBARUNG MIT DEN NUTZERN VON WOWSPIELE

Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") wird zwischen jeder Person, die die Wowspiele Gaming-Plattform unter der Adresse: https://wowspiele.de.com/ ("Lizenznehmer") nutzt, und Direct Cursus Technology L.L.C, UAE, Dubai, Al Barsha First, AL KHAIMAH BUILDING II, Büro Nr. 3F-78 F ("Unternehmen"), abgeschlossen.

Zusätzlich zu dieser Vereinbarung gelten die folgenden Dokumente für die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer für den Zugriff auf, das Betrachten und das Spielen von HTML5-Spielen auf der Wowspiele Gaming-Plattform auf dem Gerät des Nutzers:

1. BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

1.1 Spiel bezeichnet ein interaktives Online-Computerspiel, das ein Computerprogramm darstellt und eine Reihe von Daten, Befehlen und daraus resultierenden audiovisuellen Darstellungen von Bildern (im Folgenden "Daten und Befehle" genannt) beinhaltet, die sequentiell aktiviert werden, um ein bestimmtes Ergebnis durch den Lizenznehmer gemäß dem Szenario des Spiels zu erzielen, ohne eine Gebühr zu zahlen (aktivierte Daten und Befehle) oder nach Zahlung (nicht aktivierte Daten und Befehle). Die Nutzungsrechte an den Daten und Befehlen (aktivierte und nicht aktivierte) werden vom Unternehmen unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen dem Lizenznehmer eingeräumt.

Um die Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung sicherzustellen, muss der Lizenznehmer eine vom Unternehmen vordefinierte Reihe von Daten und Befehlen auf seinem Computer reproduzieren (den "Spielclient", sofern der Spielclient durch die Spiel-Funktionalität vorgesehen ist), während eine Reihe anderer Daten und Befehle (einschließlich nicht aktivierter) oder alle Daten und Befehle in Abwesenheit des Spielclients vom Unternehmen auf den von ihm betriebenen Servern gehostet werden.

1.2. Spielressourcen (Ressourcen) bezeichnet alle Server, jede Software und/oder Datenbanken, die mit dem Spiel verbunden sind.

1.3. Unternehmen bezeichnet Direct Cursus Technology L.L.C., das eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Spiels gewährt.

1.4. Lizenznehmer bezeichnet eine natürliche Person mit der erforderlichen gesetzlichen Fähigkeit, diese Vereinbarung abzuschließen, der das Recht zur Nutzung des Spiels innerhalb der hier festgelegten Grenzen eingeräumt wird. Der Lizenznehmer ist eine Partei dieser Vereinbarung.

1.5. Lizenznehmerkonto (Konto) bezeichnet das vom Lizenznehmer erstellte Konto, das während des Abschlusses des Registrierungsprozesses des Lizenznehmers gemäß Abschnitt 2 der Nutzungsbedingungen von Wowspiele (https://wowspiele.de/termsofuse) erstellt wird und dem Unternehmen ermöglicht, jeden Lizenznehmer zu berücksichtigen und die Möglichkeit zu bieten, sich mit einem eindeutigen Benutzernamen und Passwort anzumelden (Zugang zu erhalten).

1.6. Lizenznehmerguthaben bezeichnet ein virtuelles Konto innerhalb des Portals, das mit dem Konto des Lizenznehmers verknüpft ist, auf das die vom Lizenznehmer erworbene Portalmünze gutgeschrieben wird.

1.7. Rechte an nicht aktivierten Daten und Befehlen bezeichnet die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte zur Nutzung von Daten, Befehlen und den daraus resultierenden audiovisuellen Darstellungen des Spiels und/oder der Wowspiele Gaming-Plattform durch deren Aktivierung zum Zweck der Erreichung eines bestimmten Ergebnisses, das durch das Szenario des Spiels und/oder die Funktionalität der Wowspiele Gaming-Plattform vorgesehen ist und vom Lizenznehmer nach Zahlung der Gebühr erworben wird. Diese Rechte können auch vom Lizenznehmer vom Unternehmen für die Durchführung von Portal- und/oder In-Game-Aktivitäten und in anderen Fällen gemäß dem in Abschnitt 5 dieser Vereinbarung festgelegten Verfahren erworben werden.

1.8. Nicht aktivierte Daten und Befehle bezeichnet Portalmünzen und In-Game-Assets.

1.9. In-Game-Assets bezeichnet virtuelle Werte im Spiel, einschließlich virtueller Währungen, die dem Lizenznehmer Spielvorteile und zusätzliche Funktionen bieten, die durch das Spiel-Szenario vorgesehen sind.

1.10. Portalmünze bezeichnet die virtuelle Währung der Wowspiele Gaming-Plattform, die ausschließlich zur Nutzung auf der Wowspiele Gaming-Plattform bestimmt ist, um Zugang zu zusätzlicher Funktionalität der Wowspiele Gaming-Plattform zu erhalten und/oder gegen In-Game-Assets einzutauschen. Portalmünzen sind kein Zahlungsmittel und unterliegen unter keinen Umständen einer Rückumwandlung in Bargeld.

1.11. Gebühr bezeichnet eine Zahlung an das Unternehmen für die Gewährung der Rechte zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Höhe der Gebühr wird vom Unternehmen festgelegt und hängt vom Umfang der nicht aktivierten Daten und Befehle ab, deren Nutzung dem Lizenznehmer gewährt wird.

1.12. Client-Teil des Spiels bezeichnet die Software, die für die Teilnahme des Lizenznehmers am Spiel erforderlich ist und auf dem Computer des Lizenznehmers installiert werden muss. Der Client-Teil des Spiels wird vom Lizenznehmer eigenständig auf einem persönlichen Computer installiert. Der Client-Teil des Spiels kann sowohl über das Internet als auch auf physischen Datenträgern vom Unternehmen und/oder seinen autorisierten Personen verteilt werden. Der über das Internet verteilte Client-Teil des Spiels wird dem Lizenznehmer kostenlos zur Verfügung gestellt, mit dem Recht zur Vervielfältigung, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist. Kopien des Client-Teils des Spiels, die auf physischen Datenträgern verteilt werden, können dem Lizenznehmer gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

1.13. Wowspiele Gaming-Plattform bezeichnet den Online-Dienst, der unter https://wowspiele.de/ verfügbar ist.

2. ANNAHME DER VEREINBARUNG

2.1. Vor der Nutzung des Spiels muss der Lizenznehmer diese Vereinbarung sowie alle Dokumente, die auf der Registrierungsseite öffentlich zugänglich sind oder hier angegeben sind, lesen.

2.2. Nach dem Lesen der Vereinbarung akzeptiert der Lizenznehmer diese Vereinbarung, indem er auf die Schaltfläche "Spielen" oder Ähnliches klickt, was eine Annahme des Angebots des Unternehmens sowie den Abschluss einer Vereinbarung darstellt, die den Lizenznehmer verpflichtet, die Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich der Spielregeln, einzuhalten. Die tatsächliche Nutzung des Spiels gilt ebenfalls als Annahme dieser Vereinbarung.

2.3. Eine Person, die auf der Wowspiele Gaming-Plattform autorisiert ist, gilt als ordnungsgemäßer Nutzer des Kontos, der durch den Registrierungsprozess Zugang zur Nutzung und Verwaltung des Kontos erhalten hat, sofern nicht anders bestätigt.

3. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

3.1. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Einhaltung der entsprechenden Bedingungen durch den Lizenznehmer gewährt das Unternehmen dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Spiels innerhalb der hier festgelegten Grenzen.

3.2. Der Lizenznehmer erhält die Rechte zur Nutzung der aktivierten und nicht aktivierten Daten und Befehle gemäß den hier festgelegten Bedingungen.

3.3. Die Verpflichtung des Unternehmens zur Gewährung der Rechte zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle gilt als erfüllt, sobald die Portalmünze auf das Guthaben des Lizenznehmers gutgeschrieben wird. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung des Umfangs nicht aktivierter Daten und Befehle, der der Menge der Portalmünze entspricht, gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Portalmünze wird dem Guthaben des Lizenznehmers gutgeschrieben, nachdem der Lizenzgeber Informationen von Dritten (Zahlungssystemen) über die Zahlungsbestätigung erhalten hat.

3.4. Ab dem Zeitpunkt der Gutschrift der Portalmünze auf dem Guthaben des Lizenznehmers ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, vom Unternehmen eine Rückerstattung zu verlangen, es sei denn, in dieser Vereinbarung oder in den geltenden Gesetzen ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.

3.5. Die Übereinstimmung des Betrags der Gebühr mit der Menge der Portalmünze wird vom Unternehmen bestimmt.

3.6. Die Zahlung der Gebühr ist keine notwendige Bedingung für die Nutzung der Wowspiele Gaming-Plattform oder des Spiels durch den Lizenznehmer und wird nach eigenem Ermessen des Lizenznehmers durchgeführt.

4. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES SPIELS

4.1. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Spiel auf folgende Weise zu nutzen:

4.1.1 Den Client-Teil des Spiels durch Installation auf einem Computer zu reproduzieren, um das Spiel zu spielen (sofern der Spiel-Client durch die Spiel-Funktionalität vorgesehen ist);

4.1.2 Die aktivierten Daten und Befehle des Spiels zu nutzen, um das im Spiel-Szenario festgelegte Ergebnis zu erzielen;

4.1.3 Nicht aktivierte Daten und Befehle des Spiels durch den Austausch von Portalmünzen gegen In-Game-Assets zu aktivieren und diese unter anderem zu nutzen, um das im Spiel-Szenario festgelegte Ergebnis schneller zu erzielen, als es mit dem in Ziffer 4.1.2 genannten Recht möglich ist;

4.1.4 Änderungen an den persönlichen Einstellungen des Spiels vorzunehmen, die vom Spieleentwickler bereitgestellt werden.

4.2. Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

4.2.1 Den Client-Teil des Spiels oder seine Kopien für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke zu verteilen, sei es durch Verteilung von physischen Datenträgern oder durch Bereitstellung im Internet zum Herunterladen durch bestimmte Personen oder die Allgemeinheit;

4.2.2 Das Spiel in andere Sprachen zu übersetzen;

4.2.3 Die audiovisuellen Darstellungen des Spiels getrennt vom Spiel für kommerzielle Zwecke zu verbreiten;

4.2.4 Die nicht aktivierten Daten und Befehle, die dem Lizenznehmer gegen Gebühr zur Verfügung gestellt wurden, Spielcharaktere, Spielkonten und andere Gegenstände, die nicht ausdrücklich durch die Bedingungen dieser Vereinbarung erlaubt sind, für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben, sowie Informationen über die Absicht, solche Handlungen auszuführen, zu verbreiten;

4.2.5 Die gewährten Rechte zur Nutzung des Spiels, wie in Ziffer 1 dieser Vereinbarung definiert, an andere Lizenznehmer oder Dritte durch Abschluss eines Unterlizenzvertrags oder auf andere Weise zu übertragen;

4.2.6 Das Spiel auf andere als die in dieser Vereinbarung, den Spielregeln und -vorschriften vorgesehene Weise zu nutzen, die über das normale Gameplay hinausgehen.

5. RECHTE ZUR NUTZUNG NICHT AKTIVIERTER DATEN UND BEFEHLE

5.1. Auf Antrag des Lizenznehmers und sofern der Erwerb von nicht aktivierten Daten und Befehlen technisch möglich ist, gewährt das Unternehmen dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle (nicht-exklusive Lizenz), vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer eine Gebühr entrichtet (sofern vom Unternehmen nicht anders vorgesehen).

5.2. Das Recht zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle wird dem Lizenznehmer für die Dauer dieser Vereinbarung gewährt, sofern dieses Recht nicht früher endet, unter anderem in Verbindung mit der Erfüllung des Spielszenarios.

5.3. Der Betrag der Gebühr für die Gewährung des Rechts zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle in Form zusätzlicher Funktionalität der Wowspiele Gaming-Plattform wird vom Unternehmen festgelegt und kann vom Unternehmen jederzeit einseitig ohne vorherige Ankündigung an den Lizenznehmer geändert werden.

5.4. Der Lizenznehmer versteht und akzeptiert, dass das Unternehmen im Verlauf der Nutzung der Wowspiele Gaming-Plattform und/oder des Spiels berechtigt ist, die Rechte des Lizenznehmers, einschließlich des Rechts zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle, aus beliebigen Gründen zu beenden und dass ein solcher Vorfall nicht das Recht des Nutzers begründet, eine Rückerstattung der zuvor gezahlten Gebühr zu verlangen, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen ausdrücklich etwas anderes vor.

5.5. Nach Zahlung der Gebühr durch den Lizenznehmer erstellt das Unternehmen automatisch das Lizenznehmerguthaben, das direkt mit dem Konto des Lizenznehmers verknüpft ist.

5.6. Die Überweisung von Geldern erfolgt durch den Lizenznehmer über unterstützte Zahlungssysteme auf das Bankkonto des Unternehmens.

5.7. Wenn der Lizenznehmer aufgrund eines technischen Fehlers, einer Fehlfunktion des Spiels und/oder der Wowspiele Gaming-Plattform oder durch vorsätzliche Handlungen des Lizenznehmers in der Lage war, nicht aktivierte Daten und Befehle unter Verstoß gegen das in dieser Vereinbarung festgelegte Verfahren zu nutzen, muss der Lizenznehmer diesen Umstand unverzüglich dem Wowspiele Gaming-Plattform-Support melden und die Gebühr an das Unternehmen zahlen.

5.8. Der Lizenznehmer versichert und garantiert dem Unternehmen, dass er das Recht hat, die von ihm gewählten Zahlungsmittel zur Entrichtung der Gebühr zu verwenden, ohne gegen die Gesetze der VAE und/oder die geltenden Gesetze eines anderen Landes, dessen Staatsbürger der Lizenznehmer ist, zu verstoßen, sowie ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Schäden, die Dritten und/oder anderen Lizenznehmern durch die Verwendung von Zahlungsmitteln entstehen, die dem Lizenznehmer nicht gehören.

5.9. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche illegale Handlungen des Lizenznehmers bei der Zahlung der Gebühr. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lizenz für das Spiel und/oder die Rechte zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle einseitig zu widerrufen, wenn der Verdacht besteht, dass der Lizenznehmer illegale Handlungen begangen hat, bis die Umstände geklärt sind.

5.10. Besondere Bedingungen für die Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer für das Recht zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle mit Bankkarten.

5.10.1. Bankkartentransaktionen müssen vom Karteninhaber oder einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden.

5.10.2. Um Betrug bei der Zahlung mit Bankkarten zu vermeiden, können Zahlungen, die mit einer Bankkarte getätigt wurden, vom Unternehmen überprüft werden. Der Lizenznehmer (Karteninhaber), der eine solche Zahlung vorgenommen hat, muss Kopien der vom Unternehmen angeforderten Dokumente vorlegen, um die rechtmäßige Verwendung der Bankkarte zu bestätigen. Wenn der Lizenznehmer die angeforderten Dokumente nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zahlungstermin einreicht oder Zweifel an deren Echtheit bestehen, ist das Unternehmen berechtigt, die Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle bis zur Klärung der Umstände auszusetzen.

5.11. Der Lizenznehmer trägt alle mit der Überweisung von Geldern an das Unternehmen verbundenen Kosten, einschließlich verschiedener Gebühren und Provisionen von Banken und Zahlungsdienstleistern, selbstständig und auf eigene Kosten.

5.12 Der Lizenznehmer stimmt zu, versteht und akzeptiert die Tatsache, dass das Spiel kein Glücksspiel, kein Wettbewerb oder Wettkampf oder eine Wette ist. Der Erwerb einer Lizenz für das Recht zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle erfolgt aufgrund des eigenen Willens und Wunsches des Lizenznehmers und ist keine notwendige oder zwingende Bedingung für die Nutzung des Spiels oder der Wowspiele Gaming-Plattform auf die in dieser Vereinbarung festgelegte Weise.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS

6.1 Das Unternehmen muss:

6.1.1 Dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der aktivierten Daten und Befehle kostenlos über das Internet gewähren, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist;

6.1.2 Dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle gegen Gebühr gewähren (sofern der Erwerb von nicht aktivierten Daten und Befehlen technisch möglich ist).

6.2. Das Unternehmen ist berechtigt:

6.2.1 Jederzeit und einseitig den Inhalt des Spiels als Computerprogramm einzuschränken, zu erweitern, zu ändern sowie das Spiel, Teile davon, einschließlich des Client-Teils des Spiels, zu ergänzen oder zu ändern, ohne den Lizenznehmer vorher zu benachrichtigen;

6.2.2 Das Spiel als Computerprogramm auszusetzen oder zu ändern, die Lizenzierungsbedingungen ohne vorherige Benachrichtigung des Lizenznehmers zu ändern;

6.2.3 Jederzeit diese Lizenzvereinbarung einseitig in Bezug auf das Spiel als Computerprogramm für alle oder einige Lizenznehmer auszusetzen, einzuschränken und/oder zu beenden, einschließlich bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Spielregeln und -vorschriften durch den Lizenznehmer.

7. RECHTE UND PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS

7.1 Der Lizenznehmer muss:

7.1.1 Die Bedingungen dieser Vereinbarung und anderer Dokumente, die Teil der Vereinbarung sind, ohne jegliche Ausnahmen einhalten;

7.1.2 Zu Registrierungszwecken wahrheitsgemäße und genaue Informationen bereitstellen, um das Konto des Lizenznehmers zu erstellen;

7.1.3 Die in Ziffer 4 dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen bei der Nutzung des Spiels nicht verletzen und die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens in Bezug auf das Spiel in keiner Weise verletzen, insbesondere hat der Lizenznehmer nicht das Recht, Materialien (Text, Grafiken, Audio-Video), die im Spiel enthalten sind, ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu kopieren, zu senden, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten und zu reproduzieren;

7.1.4 Selbstständig die Sicherheit seiner Konten im Spiel gewährleisten und deren unbefugte Nutzung durch Dritte verhindern.

7.2. Der Lizenznehmer erklärt und garantiert, dass er über alle erforderlichen Befugnisse und Befugnisse verfügt, um diese Vereinbarung abzuschließen. Sollte der Lizenznehmer noch nicht volljährig (18 Jahre) oder aufgrund eines anderen in den geltenden Gesetzen vorgesehenen Umstands handlungsunfähig geworden sein, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die erforderliche Erlaubnis in der gesetzlich vorgeschriebenen Form von seinen Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern einzuholen.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1. Das Spiel und die Nutzungsrechte daran werden im Zustand "wie besehen" übertragen; das Unternehmen lehnt hiermit ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung geistiger Eigentumsrechte in Bezug auf das Spiel.

8.2. Das Unternehmen haftet nicht für den fehlenden Internetzugang des Lizenznehmers oder für die Qualität der Internetdienste, die dem Lizenznehmer von Internetdienstanbietern gemäß den Vereinbarungen über die Bereitstellung von Internetzugangsdiensten bereitgestellt werden, wodurch die Nutzung des Spiels oder der Wowspiele Gaming-Plattform beeinträchtigt oder unmöglich wird.

8.3. Das Unternehmen erstattet dem Lizenznehmer nicht die mit der Zahlung der Gebühr verbundenen Kosten, auch nicht im Falle der Aussetzung oder Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen ausdrücklich etwas anderes vor.

8.4. Das Unternehmen haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste des Lizenznehmers oder anderer Dritter, die durch Folgendes verursacht werden:

8.4.1 Die Nutzung oder die Unfähigkeit, die Wowspiele Gaming-Plattform zu nutzen;

8.4.2 Unbefugter Zugriff Dritter auf die persönlichen Informationen des Lizenznehmers, einschließlich des Lizenznehmerkontos und des Lizenznehmerguthabens;

8.5. In jedem Fall ist die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Lizenznehmer auf einen Betrag von 100 Euro (einhundert Euro) begrenzt, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen ausdrücklich etwas anderes vor.

8.6. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer irgendwelche Beweise, Dokumente usw. vorzulegen, die eine Verletzung der Bedingungen der Vereinbarung durch den Lizenznehmer belegen, wodurch diese Vereinbarung ausgesetzt oder beendet wurde.

8.7. Der Lizenznehmer erkennt an, akzeptiert und stimmt zu, dass das Spiel verschiedene Ton- und/oder Videoeffekte enthalten kann, die unter bestimmten Umständen bei Personen, die zu epileptischen oder anderen Nervenstörungen neigen, eine Verschlimmerung dieser Zustände verursachen können, und der Lizenznehmer garantiert, dass er/sie nicht unter diesen Störungen leidet oder sich verpflichtet, das Spiel im Falle solcher Störungen nicht zu nutzen.

8.8. Der Lizenznehmer akzeptiert und stimmt zu, dass die regelmäßige und anhaltende (kontinuierliche) Nutzung eines Computers verschiedene körperliche Beeinträchtigungen verursachen kann, einschließlich Sehbehinderung, Skoliose, verschiedene Formen von Neurosen und andere nachteilige Auswirkungen auf den Körper. Der Lizenznehmer versichert, dass er/sie das Spiel ausschließlich für einen angemessenen Zeitraum nutzen wird, mit Pausen zur Erholung oder anderen präventiven Maßnahmen für den körperlichen Zustand, sofern solche dem Lizenznehmer empfohlen oder verschrieben werden.

9. GEBIET UND DAUER

9.1. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Spiel auf die hier angegebene Weise in den Gebieten zu nutzen, in denen es als Teil des üblichen Gameplays mit Standard-Computerwerkzeugen und -programmen innerhalb der Funktionalität der Wowspiele Gaming-Plattform verfügbar ist.

9.2. Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum Ihrer Annahme hier online oder per E-Mail in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie gemäß den Bestimmungen der Ziffern 9.3 - 9.4 beendet wird.

9.3. Sofern nicht ausdrücklich durch die geltenden Gesetze vorgesehen, hat das Unternehmen das Recht, diese Vereinbarung jederzeit ohne Benachrichtigung des Lizenznehmers und ohne Angabe von Gründen einseitig zu beenden, ohne etwaige Kosten, Verluste oder Rückerstattungen, die unter der Vereinbarung erhalten wurden, zu erstatten, einschließlich in folgenden Fällen:

9.3.1 Entfernung des Spiels von der Wowspiele Gaming-Plattform;

9.3.2 Jede (einschließlich einmalige) Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Spielregeln und -vorschriften durch den Lizenznehmer.

9.4. Der Lizenznehmer stimmt zu und erkennt vollständig an, dass alle exklusiven Rechte am Spiel, einschließlich der Spielcharaktere, In-Game-Elemente und -Accessoires, Spielmünzen, In-Game-Werte, Grafiken, Fotos, Animationen, Videoaufnahmen, Videoclips, Tonaufnahmen, Soundeffekte, Musik, Textinhalte und andere Bestandteile des Spiels den jeweiligen Rechteinhabern gehören.

9.5. Der Lizenznehmer erkennt an, akzeptiert und stimmt zu, dass jedes Element des Spiels, insbesondere alle Spielcharaktere, ein integraler Bestandteil des Spiels als Computerprogramm sind und urheberrechtlich geschützt sind. Obwohl dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung aktivierter Daten und Befehle eingeräumt wird und ihm das Recht zur Nutzung nicht aktivierter Daten und Befehle eingeräumt werden kann, und es ihm erlaubt ist, solche Spielcharaktere im Laufe der Nutzung des Spiels zu steuern, einschließlich der Entwicklung solcher Charaktere gemäß dem Spiel-Szenario, darf und kann eine solche Steuerung und Entwicklung des Charakters unter keinen Umständen als Übertragung und/oder Abtretung der geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf diesen Spielcharakter vom Unternehmen auf den Lizenznehmer angesehen werden. Diese Steuerung und Entwicklung des Spielcharakters darf auch nicht und kann nicht als Urheberschaft des Lizenznehmers in Bezug auf den Spielcharakter und/oder als Miturheberschaft des Lizenznehmers und des Rechteinhabers des Spiels in Bezug auf den Spielcharakter angesehen werden.

9.6. Diese Vereinbarung sieht keine Übertragung von exklusiven Rechten oder die Gewährung einer exklusiven Lizenz für einen Bestandteil des Spiels vom Unternehmen an den Lizenznehmer oder die Abtretung der Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung des Spiels vor.

9.7. Wenn dem Lizenznehmer gemäß den Gesetzen seines Staates die Nutzung von Online-Computerspielen untersagt ist oder es andere rechtliche Einschränkungen gibt, einschließlich solcher für das Mindestalter für solche Software, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Spiel zu nutzen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer allein für die Nutzung des Spiels im Hoheitsgebiet seines Staates unter Verstoß gegen lokale Gesetze verantwortlich.

9.8. Diese Vereinbarung kann vom Unternehmen ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Änderungen der Vereinbarung, die vom Unternehmen einseitig vorgenommen werden, treten am Tag der Veröffentlichung solcher Änderungen auf der Website des Unternehmens in Kraft, sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vereinbarung selbstständig auf Änderungen zu überprüfen. Das Versäumnis des Lizenznehmers, die Vereinbarung und/oder die geänderte Version der Vereinbarung zu überprüfen, kann nicht als Grundlage für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen und die Nichterfüllung der durch die Vereinbarung festgelegten Beschränkungen durch den Lizenznehmer dienen.

9.9. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Vereinbarung, die nach dem festgelegten Verfahren durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil anerkannt wurde, führt nicht zur vollständigen Unwirksamkeit der Vereinbarung für die Parteien. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung nach dem festgelegten Verfahren als unwirksam anerkannt werden, verpflichten sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung in einer Weise zu erfüllen, die den von den Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung beabsichtigten Bestimmungen und/oder der Vereinbarung möglichst nahekommt.

9.10. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen unter Verwendung des obligatorischen außergerichtlichen (Mediations-) Verfahrens beigelegt. Sollte es nicht möglich sein, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs der schriftlichen Klage der anderen Partei eine Einigung zwischen den Parteien durch Verhandlungen zu erzielen, wird der Streitfall einem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt.

Datum der Veröffentlichung: 05.08.2024

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